Identitätsdiebstahl und Ausspähung von Daten als Tatbestand

Von | 05.10.2019

Identitätsdiebstahl kann die Rechte der Betroffenen auf mehrfache Weise verletzen. Um sich einer Identität zu bemächtigen ist es allerdings erst einmal Voraussetzung Kenntnis über diese zu erlangen. Dies geschieht oft über eine unerlaubte Aneignung der Daten und unerlaubtem Zugang.

So sehr sich dafür der Begriff Datendiebstahl auch durchgesetzt hat, so muß dennoch beachtet werden, daß es sich nicht um einen Diebstahl im herkömmlichen Sinne handelt. Bei einem Diebstahl handelt es sich um das Wegnehmen einer Sache. Im Falle von Daten ist dies nicht zutreffend, da diese ja an der Quelle erhalten bleiben.
Zutreffender ist der Tatbestand des Ausspähens von Daten. Das Strafgesetz definiert dies wie folgt:

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Um den Tatbestand zu erfüllen müssen zunächst einmal der Zugang zu den Daten gegen unberechtigten Zugriff gesichert worden sein. Erst die Aushebelung einer solchen Sicherheitsmaßnahme wäre dann strafbar. Demzufolge trifft es nicht zu, wenn Ihre Daten aus einer öffentlich zugänglichen Quelle stammen.

Zum zweiten Absatz ist zu Sagen, daß es sich um elektronisch erfasste Daten handelt. Das Eindringen in Ihr E-mailkonto würde etwa darunter fallen, der Diebstahl Ihrer Festplatte eher nicht (denn das wäre wie gesagt ein herkömmlicher Diebstahl).

Was bedeutet dies in Bezug auf Identitätsdiebstahl?

Sollte Ihre Identität bereits mißbraucht worden sein, so können Sie in der Regel davon ausgehen, daß der oben geschilderte Tatbestand vorliegt und damit auch eine rechtliche Handhabe vorliegt, welche Identitätsdiebstahl unter Strafe stellt. Das Wissen darüber kann Ihnen helfen wenn Sie Hilfe suchen müssen oder eine Anzeige aufgeben möchten.

Wie kann ich mich schützen?

  • Überlegen Sie sich gut welche Information Sie über sich öffentlich im Internet preisgeben. Dazu zählen etwa Profile und Veröffentlichungen in den Sozialen Medien oder Webseiten.
  • Beachten Sie Datenschutzhinweise der Internetdienste die Sie nutzen. Anbieter sind verpflichtet Ihre Benutzer über Datenweitergaben zu informieren. Seien Sie kritisch vor Herausgabe Ihrer persönlichen Daten.
  • Lesen Sie auch unsere allgemeinen Handlungsempfehlungen, schützen Sie Ihre Passwörter und nutzen Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung.

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