Was tun wenn jemand in meinem Namen im Internet bestellt?

Von | 09.01.2017

Sie erhalten Ware die Sie nicht bestellt haben oder jemand möchte Sie gar damit bedrohen und finanziellen Schaden zufügen? Keine Panik, denn dies lässt sich leicht unterbinden!

Verträge die ohne ihr Wissen, also unter Angabe eines falschen Namens, geschlossen wurden sind unwirksam. Sollten Sie per E-mail eine Kaufbestätigung erhalten haben, so können Sie im Onlinehandel binnen zwei Wochen schriftlich widerrufen.

  • Nehmen Sie keine Pakete von Post oder Lieferdiensten an, die Sie nicht bestellt haben.
  • Widerrufen Sie den Kauf schriftlich, falls Sie eine Kaufbestätigung erhalten haben.
  • Suchen Sie Kontakt mit dem Verkäufer um den Irrtum aufzuklären und künftige Falschlieferungen zu vermeiden.
  • Wenn Sie möchten, erstatten Sie bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt. Über die IP-Nummer kann der echte Besteller ermittelt werden.

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